Die Trägerorganisationen – FWS, suissetec, GKS, DIE PLANER und BFE – haben wichtigen Änderungen im Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) beschlossen.
Das BFE/EnergieSchweiz hat in den letzten Jahren mit namhaften Beiträgen das WPSM unterstützt und dadurch ermöglicht, den Preis des Anlagezertifikates tief zu halten. Ab 2021 werden diese Subventionen zurückgefahren. Die Verrechnung des Anlagezertifikates wird damit zur wichtigsten Einnahmequelle für das WPSM und muss fast den gesamten Betriebsaufwand decken.
Aus diesem Grund wird der Preis für das Anlagezertifikat angepasst. Gegenwärtig beträgt er CHF 245.– + MWST. Ab 1. Januar 2021 wird der Preis für ein Anlagezertifikat auf CHF 380.– + MWST erhöht. Davon betroffen sind alle Zertifikatsanträge, die ab 1.1.2021 per Mail oder Post bei der Fachvereinigung Wärmepumpen FWS eintreffen.
Die EnDK als Vertretung der Kantone ist über eine Preisanpassung in dieser Grössenordnung bereits seit längerem informiert und hat ihr Einverständnis signalisiert.
Neue Regelung bei der Verrechnung des Anlagezertifikates
Bisher wurde das Anlagezertifikat den Heizungsinstallateuren, welche das Zertifikat beantragt haben, in Rechnung gestellt. Sie haben in den meisten Fällen das Anlagezertifikat für die Bauherrschaft vorfinanziert.
Die Trägerorganisationen haben beschlossen, diese Praxis zu ändern, um den Ablauf für die Installationsbranche zu vereinfachen: Ab 1. Januar 2021 wird das Anlagezertifikat von der FWS dem Bauherrn direkt in Rechnung gestellt.
Der Bauherr erhält nach wie vor das Anlagezertifikat erst nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung und nachdem eine allfällige Stichprobe erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Frist bis zur Ausstellung des Anlagezertifikates beträgt im Normalfall ca. 7 Wochen ab Eintreffen des Antrags bei der FWS und rund 13 Wochen, falls die Wärmepumpenanlage einer Stichprobenkontrolle unterzogen wird.
Weitere Informationen
www.wp-systemmodul.ch