Eigenheim wird zum Selbstversorger

Photovoltaiknutzer schliessen sich zum Eigenverbrauch zusammen

Gebäude mit mehreren Nutzeinheiten und Verbrauch von eigenem Solarstrom bilden Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV). Für die Messung und Abrechnung des Stromverbrauches der einzelnen Nutzobjekte ist seit dem ersten Januar die Eigentümerschaft, respektive die Verwaltung zuständig. Mit Messtechnik von NeoVac ATA kann der gesamte Energie- und Wasserverbrauch erfasst werden.

Der NeoVac-Elektrozähler erfasst zuverlässig den Energiebezug der Nutzeinheiten. Foto: zvg

Mit der Energiestrategie 2050 wurde das Energiegesetz (EnG) per erstem Januar 2018 revidiert. Gebäude sollen effizienter werden und ihren Strombedarf möglichst selbst decken. Darum wird die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sukzessive abgeschafft. Somit bezahlt man beispielsweise pro KWh Strom beim Elektrizitätswerk 20 Rappen, bekommt aber für den eingespeisten Sonnenstrom nur 6 Rp. pro KWh. Die Motivation, seinen Energieverbrauch selber zu produzieren, erhöht sich drastisch. Dazu ist für die Messung und Abrechnung der einzelnen Nutzobjekte die Eigentümerschaft, respektive die Verwaltung zuständig.

Amortisation Photovoltaikanlagen
Wird eine PV-Anlage für mehrere Solarstrom-Nutzer erstellt, wird ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gebildet. Die Investition in die PV-Anlage kann den Nutzern überwälzt werden. Der Anlagenwert kann mit dem Annuitätsfaktor für Abschreibung und Zins in die Stromrechnung einfliessen: Zum Beispiel ergeben 25 Jahre Nutzungsdauer und 2.5 % Zins ein Annuitätsfaktor von 5.43 %. Ebenfalls können die Kosten für den Unterhalt und Betrieb (ca. 3–4 Rp./kWh) und die Aufwendungen für die Messung und Abrechnung überwälzt werden. Teilt man diese Gesamtkosten durch den Eigenverbrauch, resultiert der Energietarif des Sonnenstromes. Dieser Tarif darf den durchschnittlichen Stromtarif des externen Energieversorgers nicht überschreiten.

Gesamte Messtechnik von NeoVac ATA
Wasserzähler, Wärmezähler und zertifizierte Elektrozähler, also der gesamte Energie- und Wasserverbrauch, kann mit NeoVac-Messgeräten gemessen werden. Auslesesysteme wie NeoTel für Funk oder NeoNet für M-Bus liefern die Messdaten ohne Wohnungszutritt.

Abrechnung nach VEWA
Die NeoVac ATA AG erstellt die Abrechnung nach dem Modell zur Verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) als Stufe 1 oder Stufe 2 sowie als Kombination der beiden Stufen. Alternativ stellt sie die Abrechnung als Verteilschlüssel per Datenfile (DTA). Auf myNeoVac sind die Abrechnungen rund um die Uhr verfügbar.

Weitere Informationen:
www.neovac.ch