Die Höchstspannungsleitung am Gotthard wird im Rahmen des Baus der zweiten Strassenröhre in einen speziellen Werkleitungskanal verlegt. Das Bundesamt für Energie (BFE) bestätigte gegenüber Swissgrid, dass für das Projekt kein Sachplanverfahren durchgeführt werden muss. Mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) wurden mehrere Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Werkleitungskanal abgeschlossen. Swissgrid wird in den nächsten Jahren die Verkabelung der Höchstspannungsleitung am Gotthard zwischen Airolo und Göschenen ausarbeiten. Mit einer Länge von rund 18 Kilometern entsteht die längste verkabelte Höchstspannungsleitung der Schweiz.
Die 220-kV-Höchstspannungsleitung Airolo – Mettlen wird zukünftig auf einer Länge von rund 18 Kilometern zwischen Airolo und Göschenen unterirdisch im Gotthard-Strassentunnel geführt. Dies ist dank den Synergien mit dem Bau der zweiten Gotthard-Strassenröhre durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) möglich. Die Kabel der Leitung werden in einem separaten Werkleitungskanal (WELK HS) unter dem Pannenstreifen verlegt. Die neue Leitung ist voraussichtlich 2028 betriebsbereit. Für die Stromversorgung in der Schweiz und in Europa ist die Leitung zwischen Airolo und Mettlen ein wichtiger Bestandteil der Nord-Süd-Verbindung.
Leitungsführung entlastet Alpenlandschaft
Die Verkabelung der Leitung ermöglicht den Rückbau der bestehenden Freileitung auf einer Länge von 23 Kilometern mit mehr als 60 Masten, die derzeit über den Gotthardpass und durch die Schöllenenschlucht im Kanton Uri verlaufen. Zwischen dem Unterwerk in Airolo und dem Eingang des neuen Strassentunnels werden die Kabelleitungen über 300 Meter in einem Kabelrohrblock in der Erde verlegt. Von dort aus wird die Leitung auf 17 Kilometern unter dem Pannenstreifen in einem separaten Werkleitungskanal verlaufen, in dem die Kabel auf Metallpritschen befestigt werden. Ab dem Nordportal in Göschenen werden die Kabel wieder über 800 Meter in einem Kabelrohrblock bis zum Endmast verlegt. Von hier aus verläuft die Leitung unverändert als Freileitung bis zum Unterwerk Mettlen weiter
Bündelung von Infrastrukturen
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat Swissgrid beauftragt, das Bündelungspotenzial für jedes Netzprojekt zu ermitteln und im Rahmen von Machbarkeitsstudien eingehend zu untersuchen. Swissgrid ist verpflichtet, verschiedene Optionen zu prüfen und dabei Aspekte wie Technologie, Funktionsweise, Umwelt, Raumplanung und wirtschaftliche Machbarkeit zu berücksichtigen. Bei diesem Projekt wurden sämtliche Aspekte vollumfänglich berücksichtigt. Durch die Synergie des Baus der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels durch das ASTRA und die notwendige Erneuerung des Abschnitts Airolo bis Göschenen in den nächsten Jahren, hat sich ein günstiges Kosten/Nutzenverhältnis der Verkabelung ergeben. Dies wurde vom Regulator ElCom gegenüber Swissgrid bestätigt.
Swissgrid hat sowohl die Kosten und Vorteile einer teilweise unterirdisch verlegten Leitung als auch diejenigen der Sanierung der bestehenden Freileitung evaluiert. Diese Beurteilung hat ergeben, dass die Verkabelung der Leitung trotz der dreimal höheren Kosten die heute adäquate Wahl ist. In den Investitionen von Swissgrid in Höhe von 107 Millionen Franken sind die Kosten für den Erwerb und die Verlegung der Kabel sowie für den Bau der Anschlussstrecken enthalten.
Verzicht auf die Durchführung eines Sachplanverfahrens
Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Ausbau und Neubau von Hochspannungsleitungen. Im Sachplanverfahren werden die Erfordernisse und Varianten des Planungskorridors von Übertragungsleitungen evaluiert. Dbei werden allfällige Konflikte identifiziert und mögliche Lösungen eruiert und die geeigneten Korridore für Übertragungsleitungsprojekte festgelegt. Nach Anhörung der zuständigen Fachstellen des Bundes sowie der Kantone Uri und Tessin ist das BFE zum Schluss gekommen, dass die gesetzlichen Kriterien für den Verzicht auf die Durchführung eines Sachplanverfahrens erfüllt sind. Nach Ansicht der angehörten Fachstellen würde die Durchführung eines solche Verfahrens zu keinen nutzbaren zusätzlichen Erkenntnissen führen. In seinem Entschied hat das BFE zudem verschiendene Punkte angemerkt, die im Rahmen des nachfolgenden Bewilligungsverfahrens zu beachten sein werden.