In den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und in den Vollzugshilfen ist die Forderung zur effizienten Energienutzung festgeschrieben. Deshalb haben die 35 Mitgliederverbände der Konferenz der Gebäudetechnik Verbände (KGTV) in Kooperation mit weiteren Institutionen 16 Merkblätter zu den Vollzugshilfen gemäss den kantonalen Energiegesetzgebungen erstellt. Text: Alfred Freitag*
Für die Mitgliederverbände der KGTV stand von Beginn weg fest, dass sich die Branche aktiv bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 beteiligen muss, weil die Gebäudetechnik für über 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in der Schweiz verantwortlich ist. Deshalb engagierte sich die Konferenz nicht nur auf Bundesebene sondern auch bei der Erstellung der MuKEn, weil für die Gesetzgebung im Bereich der Gebäude die Kantone zuständig sind. Mit der Verabschiedung der Mustervorschriften sah sich die Gebäudetechnikbranche verpflichtet, auch bei der Umsetzung Hilfe zu leisten. Mustervorschriften und Vollzugshilfen wurden von der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK) und den Energiefachstellen der Kantone (EnFK) erarbeitet. Die Gebäudetechnikbranche bzw. die KGTV unterstützt die Umsetzung mit anwendungsorientierten, praktischen Merkblättern.
Dreisprachige Merkblätter
Eine Delegation der drei Fachverbände GSGI, GNI und FKR besuchte im Februar 2015 die Energiefachstellen-Leiter der drei Kantone Luzern, Uri und Schwyz. Dabei wurde klar, dass die Mustervorschriften und Vollzugshilfen minutiös durchgearbeitet werden mussten, damit zweckmässige Merkblätter erstellt werden konnten. Anlässlich des Sommerworkshops der KGTV erklärte Werner Leuthard, Leiter Abteilung Energie des Kantons Aargau, den Delegierten die Bedeutung und Wichtigkeit der Mustervorschriften. Daraufhin wurde in der KGTV eine Arbeitsgruppe mit Teilnehmern der Verbände SWKI, GNI, GSGI und FKR gegründet, welche die Mustervorschriften durcharbeiteten und Vorschläge für Merkblätter generierte. Dies immer mit Rücksprache zu den EnFK vertreten durch Stephan Kämpfen, Sektionsleiter Energieeffizienz des Kantons Aargau.
In der Folge wurden insgesamt 16 Merkblätter definiert und zur Erarbeitung dem für den Fachbereich kompetenten Verband zugewiesen. Der projektleitende Verband organisierte zusammen mit anderen Workshops und erarbeitete auf diesem Weg die Merkblätter. Beim Bundesamt für Energie (BFE) wurde ein Projektantrag für 16 Merkblätter im Gesamtbetrag vom 260’000.– Franken eingereicht. Dieser wurde mit der Auflage genehmigt, die Merkblätter in den drei Landessprachen zu erstellen. Dafür wurde ein Betrag von 32’000 Franken gesprochen. An der Swissbau 2018 konnten bereits die ersten sechs Merkblätter vorgestellt werden.
Wertvolle Arbeitshilfen
Seit kurzer Zeit stehen nun alle 16 Merkblätter auf der Homepage der KGTV zur Verfügung. Diese sind strukturiert aufgelistet und zur besseren Orientierung nach den Energienachweis-Nummern (EN) sortiert. Pro Nummer kann es jedoch mehrere Merkblätter geben, weil unterschiedliche Gewerke, technische Lösungen oder Zielgruppen betroffen sind. Im Laufe der Erarbeitung stellte sich zudem heraus, dass zu einzelnen EN-Nummern bereits Merkblätter von anderen Organisationen bestanden. So zum Beispiel für die EN-103 Heizung mit fossilen Energieträgern, die EN-103 Trinkwassererwärmer (2 Merkblätter) sowie zum Thema Sommerlicher Wärmeschutz (4 Merkblätter). Da aus Sicht der Arbeitsgruppe der Handlungsbedarf für jedes Merkblatt ermittelt wurde, ist der Inhalt dementsprechend aufgebaut, d.h. entweder als Informationsbroschüre, Handlungs- oder Arbeitshilfe. Konkrete Ausführungshinweise sind in der parallel entstandenen «Arbeitshilfe Gebäude+Technik» vom hauptverantwortichen Autor Stefan Waldhauser, dem Mitinhaber des Ingenieurbüros Waldhauser + Hermann AG zu finden.