PV-Förderung – so hoch wie noch nie

Dachintegrierte Anlage in Meggen (LU). Foto: Eternit Schweiz AG
Dachintegrierte Anlage in Meggen (LU). Foto: Eternit Schweiz AG

In diesem Jahr stehen für die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV) in der Schweiz insgesamt 470 Millionen Franken zur Verfügung. Soviel wie noch nie zuvor. Es gibt darum bald auch keine Wartelisten mehr: Ab September wird auch die Einmalvergütung für kleine Anlagen nach einer Bearbeitungsfrist von rund drei Monaten ausbezahlt. Neben dem Fördergeld stehen aber auch neue Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung. Zudem werden gesetzliche Hürden abgebaut.

 

Insgesamt stehen in diesem Jahr 470 Millionen Franken für Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen bereit. Davon 270 Millionen Franken für kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW und 200 Millionen Franken für grosse Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW. Die Einmalvergütung deckt je nach Anlagenleistung etwa 20 Prozent der Investitionskosten.

Grosses Informations- und Beratungsangebot
Für die Planung von PV-Anlagen stellt EnergieSchweiz, das Programm des Bundes für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, auf energieschweiz.ch zahlreiche Ratgeber zur Verfügung.

So führt der Leitfaden «In sieben Schritten zu Ihrer Solaranlage» durch alle wichtigen Etappen der Planung und Realisation:

  1. Zuerst sollten die Solarpotenziale auf Dach und Fassade mit www.sonnendach.ch und www.sonnenfassade.ch analysiert werden.
  2. In Schritt 2 gibt es Informationen, wie man einen möglichst hohen Eigenverbrauch erreichen kann und ob sich ein Batteriespeicher lohnt.
  3. Mit dem Solarrechner können dann Investitionskosten und Stromproduktion verschiedener Anlagentypen durchgerechnet werden.
  4. Danach lohnt es sich Unterstützung und Offerten von qualifizierten Installateuren einzuholen. Die findet man ganz einfach auf www.solarprofis.ch. Vorsicht vor dubiosen Angeboten, die telefonisch oder per Post ins Haus flattern. Liegen drei Offerten für die Anlage vor, kann man diese von EnergieSchweiz kostenlos prüfen und vergleichen lassen.
  5. Unter Schritt 5 liefert EnergieSchweiz Tipps und Musterbriefe zur Anmeldung der Anlage bei Gemeinde oder Kanton (vor Baubeginn anmelden).
  6. Die Anlage sollte natürlich unbedingt für die Förderung mit einer Einmalvergütung bei www.pronovo.ch angemeldet werden.
  7. Sobald die Behörde bestätigt, kann der Bau losgehen. Idealerweise dauert dieser nur einige Tage und dann kann die Produktion des eigenen Stroms beginnen. Für die Funktionskontrolle der Anlage nach ein paar Jahren Betrieb, bietet die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES Qualitätstests durch unabhängige Experten an.

Administrative Erleichterungen
Um die Anmeldung für eine Einmalvergütung nutzerfreundlicher zu gestalten, hat die Pronovo AG ein Kundenportal entwickelt. Dadurch kann die Anmeldung für die Förderung papierlos erfolgen. Zudem wird auch der Behördenverkehr einfacher. Um die Melde- und Bewilligungsverfahren noch rascher und einfacher zu gestalten, stellt EnergieSchweiz den «Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen» zur Verfügung. Mit Unterstützung von EnergieSchweiz will Swissolar noch in diesem Jahr das Tool EasyAdmin an den Markt bringen. EasyAdmin bringt wesentliche Erleichterungen für Planer und Installateure beim administrativen Verkehr mit Pronovo, den Netzbetreibern und den Gemeinden.

Entwicklung des PV-Ausbaus in den Gemeinden
Für die Webseite www.bfe.admin.ch/stromproduktion des Bundesamts für Energie wurde eine neue Karte mit Geodaten zu den Stromproduktionsanlagen in der Schweiz entwickelt. Mit diesen Daten kann für jede Schweizer Gemeinde der Zubau von PV-Anlagen verfolgt und zudem analysiert werden, wie viel sie vom vorhandenen PV-Potenzial bereits nutzt.

Uebersicht_der_ Elektrizitätsproduktionsanlagen
Übersicht der Elektrizitätsproduktionsanlagen in der Schweiz. Quelle: BFE

 

Weiter führen mehrere Bundesämter derzeit verschiedene Grundlagenstudien zur Photovoltaik an verschiedenen Standorten ausserhalb von Bauzonen durch. Beispielsweise PV und Landwirtschaft, PV auf Stauseen und -mauern, auf Parkplätzen, in Skigebieten, oder auf Lärmschutzwänden.

Bildungsoffensive für mehr Fachleute im Gebäudebereich
Der starke Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz erfordert genügend und vor allem gut ausgebildete Fachleute. Um den aktuell herrschenden Fachkräftemangel im Gebäudebereich entgegenzuwirken, erarbeitet EnergieSchweiz derzeit gemeinsam mit der Branche eine Roadmap mit konkreten Massnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels und zur Förderung der relevanten Energiekompetenzen.

Im Solarbereich betreibt EnergieSchweiz zudem die Koordinationsstelle Solarbildung Schweiz, unterstützt diverse Weiterbildungsangebote, unter anderem von Swissolar. Auch wird aktuell mit Unterstützung von EnergieSchweiz ein praxisnahes «Fachbuch Photovoltaikanlagen» für Planer, leitende Installateure und Fachpersonen angrenzender Fachgebiete erarbeitet.

Bei rechtlichen Grundlagen werden Hürden abgebaut
Per 1. Juli 2021 wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. PV-Anlagen können damit einfacher, günstiger und schneller realisiert werden (Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen VPeA). Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Mai über die Inkraftsetzung der revidierten VPeA entscheiden.

Per 1. Juli 2021 wird die Erlangung einer beschränkten Installationsbewilligung vereinfacht. Damit wird es für Berufsfachleute einfacher, eine Installationsbewilligung für solche Anlagen zu erhalten. (Niederspannungs-Installationsverordnung NIV). Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Mai über die Inkraftsetzung der revidierten NIV entscheiden.

Der für den Herkunftsnachweis nötige Beglaubigungsprozess für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von unter 100 kW soll per 1.1.2022 vereinfacht werden (Revision der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung HKSV. In Vernehmlassung seit 27. April 2021).

Per 1.1.2022 soll es Vereinfachungen bei der Verrechnung der Kosten für «Anlagen-Contracting» beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) geben (Revision der Energieverordnung EnV. In Vernehmlassung seit 27. April 2021).

In der nächsten Revision der Raumplanungsverordnung sollen Vereinfachungen der Baubewilligungen für PV auf Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzone und an Fassaden vorgeschlagen werden (Federführung beim Bundesamt für Raumentwicklung ARE).

Voraussichtlich im Juni 2021 wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes) überweisen. Darin vorgesehen ist, die heute fixen Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen neu durch Ausschreibungen (Auktionen) festzulegen. Der Bundesrat kann dabei für grosse Anlagen ohne Eigenverbrauch höhere Einmalvergütungen vorsehen. Weiter sollen im Zuge der vollständigen Strommarktöffnung virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und die Nutzung von Anschlussleitungen durch die ZEV möglich werden. Und schliesslich sollen alte PV-Anlagen einen Bestandschutz bei den Rückliefertarifen erhalten, indem der Bund für eine gewisse Zeit ihre Herkunftsnachweise kauft (Vollzug durch Pronovo).

Quelle: Bundesamt für Energie