
Jedes Unternehmen muss seine Betriebsstätten so betreiben, dass Aspekte der Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern stets vorrangig behandelt werden. Dazu zählt auch die Einhaltung von vorbeugenden Brandschutzmassnahmen. Leider erfüllen viele Betriebe aber nur die gesetzlich absolut notwendigen Forderungen, so dass es immer wieder zu Bränden kommt, die das Leben der Mitarbeiter gefährden und wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachen.
Dabei geht es nicht nur um die unmittelbaren Brandschäden an Gebäuden und Maschinen. Ein Brand kann für ein Unternehmen zu Produktionsausfällen und damit zu einer Marktverdrängung führen und den Verlust von qualifizierten Mitarbeitern und Vertrauenseinbussen bei Kunden bedeuten. Ebenfalls können straf- und zivilrechtliche Prozesse folgen, die für einen Imageverlust in der Öffentlichkeit sorgen. Im härtesten Fall droht der wirtschaftliche Ruin des betroffenen Unternehmens und damit auch ein Wegfall der Arbeitsplätze.
Brandschutz beginnt beim Bau
Bauherren und Betreiber von Gebäuden werden bereits durch geltende Gesetze zu Brandschutzmassnahmen verpflichtet. Gebäude mit einer speziellen Nutzung wie Spitäler, Schulen, Industriehallen oder Warenhäuser benötigen vorab ein Brandschutzkonzept, das in der Regel von den zuständigen Architekten oder einem spezialisierten Fachplaner entwickelt wird. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei wesentlichen Veränderungen bestehender Gebäude und bei kompletten Sanierungen.
Um dem baulichen Brandschutz gerecht zu werden, müssen alle Räumlichkeiten eines Betriebes sicher errichtet werden. Dabei spielen besonders Trennbereiche eine wichtige Rolle, um ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebäudeteile zu verhindern. Die verwendeten Materialien müssen je nach Einsatzbereich eine besonders hohe Widerstandsfähigkeit gegen Feuer und Hitze aufweisen. So werden beispielsweise Korridore häufig mit Brandschutztüren versehen, um eine Ausbreitung von Bränden zu stoppen.
Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber?
Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass sämtliche Aspekte des Arbeitsschutzes konsequent eingehalten werden. Dazu zählt auch der Brandschutz. Um Gefahren für die Mitarbeiter und für Sachwerte auszuschliessen, sind deshalb die jeweils aktuellen Vorschriften zu Rate zu ziehen. Die Aufgaben des Brandschutzes können an Kadermitarbeitende oder an spezielle Brandschutzbeauftragte delegiert werden, die eine entsprechende Ausbildung erhalten haben.
Jeder Mitarbeiter muss an einer Brandschutzunterweisung teilnehmen, um die Gefahren in seinem Betrieb zu kennen und sich dementsprechend zu verhalten. Auch Fremdfirmen müssen diese Maßnahmen durchlaufen, die Verantwortung dafür liegt beim beauftragenden Unternehmen.
Festlegung von Schutzzielen im Brandfall
Brandschutzmassnahmen dienen dazu, bestimmte Schutzziele zu verfolgen. Dabei sind vor allem folgende Faktoren besonders hervorzuheben:
1. Grundsätzlich sollen die Entstehung und die Ausbreitung von Feuer, Bränden und Rauch vermieden werden.
2. Entsteht trotzdem ein Brand, muss das Feuer möglichst sofort erkannt, lokalisiert und bekämpft werden. Technische Einrichtungen wie Brand- und Rauchmelder können dabei helfen.
3. Potenzielle Gefahren sind zu verhindern bzw. möglichst gering zu halten. Dazu zählen Gefährdungen von Menschenleben, die Beschädigung von Sachwerten und Gefahren für die Umwelt.
4. Brandschutzmassnahmen sollen gewährleisten, dass Betriebe ohne Ausfallzeiten weiter produzieren können. Sollte es doch zu Ausfällen kommen, müssen diese auf ein Minimum reduziert werden.
Sämtliche erforderlichen Massnahmen sind zwischen der Geschäftsleitung und dem jeweiligen Brandschutzbeauftragten zu besprechen und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und der gültigen Brandschutzordnung umzusetzen. Je nach Brandschutzkonzept ergeben sich daraus verschiedene Möglichkeiten der Realisierung, allerdings müssen sämtliche Aspekte der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitssicherheit in einem solchen Konzept vereint werden. Ist dies geschehen, sind die Mitarbeiter ohne Ausnahme darüber zu informieren, damit sie die Verhaltensregeln kennen lernen und im Ernstfall einhalten können.
Brandschutzmittel richtig lagern und kennzeichnen
Neben den baulichen Massnahmen zum Brandschutz und Schulungen der Mitarbeiter für die Verhinderung von Bränden bzw. das richtige Verhalten im Ernstfall, gehören auch Gegenstände wie Feuerlöscher, Äxte und Löschdecken zur ordnungsgemässen Ausstattung eines Betriebes. Dabei ist zu beachten, dass zum Beispiel Feuerlöscher einer regelmässigen Wartung unterzogen werden müssen, um jederzeit einsatzbereit zu sein. Auch sollten die Sicherheitshinweise auf den verschiedenen Produkten jedem einzelnen Mitarbeiter bekannt sein, damit er im Ernstfall richtig damit umgehen kann.
Feuerlöscher, Aufputzschränke, Löschdeckenbehälter und Brandschutzzeichen sind für einen guten Wiedererkennungseffekt im typischen Signalrot gehalten, wie es auch die Feuerwehr benutzt. Beispielsweise bei dem Anbieter Gaerner gibt es eine breite Auswahl an solchem Zubehör, mit denen die erforderlichen Brandschutzmassnahmen in Unternehmen sichergestellt werden können.
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