Wasserkraft ist wichtige Energiequelle

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2017 zu rund 68 Prozent aus erneuerbaren Energien: Zu 60 Prozent aus Grosswasserkraft und zu rund 7 Prozent aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 15 Prozent stammten aus Kernenergie und etwa ein Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 16 Prozent des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2017, wie das BFE mitteilte.

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose) werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die Anfang April 2019 publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2017. Dabei zeigt sich folgendes Bild:

  • 60,5 Prozent des im Jahr 2017 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2016: 55,9 Prozent). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 80 Prozent (2016: 85,9 Prozent) in der Schweiz produziert.
  • 15,1 Prozent (2016: 16,9 Prozent) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (32 Prozent). Die gelieferte Kernenergie stammte zu 93,6 Prozent (2016: 91,8 Prozent) aus der Schweiz.
  • 16,1 Prozent (2016: 19,4 Prozent) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Dieser konstant hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass stromintensive Unternehmen auf dem europäischen Markt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschaffen, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen.
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 5,9 Prozent (2016) auf 7,2 Prozent im Jahr 2017. Davon wurden rund 91 Prozent in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2017 gelieferte Strom aus Abfällen (0,8 Prozent) und fossilen Energieträgern (0,4 Prozent).
Aus den Schweizer Steckdosen fliesst nicht nur Strom aus Schweizer Produktion. Foto: unsplash
Aus Schweizer Steckdosen fliesst nicht nur Strom aus Schweizer Produktion. Foto: unsplash

Mehr Transparenz durch Herkunftsnachweispflicht
Bisher war es möglich in der Stromkennzeichnung «nicht überprüfbare Energieträger» (sogenannten Graustrom) auszuweisen, wenn keine Herkunftsnachweise vorhanden waren. Seit dem 1. Januar 2018 gelten das neue Energiegesetz und die zugehörige Energieverordnung. Sie schreiben vor, dass die Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern ab dem Tarifjahr 2018 ist nicht mehr zulässig ist. Dies wird erstmals im Stromcockpit 2018, welches im Frühjahr 2020 publiziert wird, ersichtlich sein. Auch für den Verbrauch von Bahnstrom und für die Verluste durch (Pump-)Speicherung müssen neu Herkunftsnachweise entwertet werden. Die Herkunftsnachweis-Erfassungspflicht gilt neu nicht nur für Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, sondern grundsätzlich für alle ans Netz angeschlossenen Anlagen (Ausnahmen: Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA oder einem jährlichen Betrieb von maximal 50 Stunden), auch wenn diese den produzierten Strom vollständig vor Ort selber verbrauchen.

Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix
In der Schweiz wird Strom zu 59,6 Prozent aus Wasserkraft, zu 31,7 Prozent aus Kernkraft, zu 2,7 Prozent aus fossilen und 6 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2017). An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.

Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsumenten so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden.