
Energiedienstleister sind vermehrt auch auf dem Markt der Gebäudetechnik tätig und treten damit in direkte Konkurrenz zu klassischen Beratungs-, Planungs- und Installationsbetrieben. Gegen Konkurrenz ist nichts einzuwenden, denn sie belebt das Geschäft. Wichtig ist jedoch, dass für alle Marktteilnehmenden gleiche Voraussetzungen herrschen. Dafür engagierte sich suissetec seit vielen Jahren und erfolgreich, wie das rechtskräftige Urteil des Obergerichts Schaffhausen im Fall EKS zeigt.
Im Sommer 2016 wurde Suissetec darauf aufmerksam, dass ein Energiedienstleister, im vorliegenden Fall die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS), mit ungleich langen Spiessen am Gebäudetechnikmarkt auftrat. Durch die missbräuchliche Verwendung von Adressdaten aus dem Monopolbereich als Energiegrundversorgerin für die Bewerbung von Solaranlagen – eine dem freien Gebäudetechnikmarkt eigene Tätigkeit (Nichtmonopolbereich) – wurde ein Wettbewerbsvorteil genutzt. Dieser verstösst gegen geltendes Recht. Nach der Strafanzeige durch Suissetec vom 16. August 2017 wurden mit unterdessen rechtskräftigem Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 31. März 2025 zwei ehemalige Mitarbeitende der EKS wegen Übertretung des Stromversorgungsgesetzes verurteilt. Ähnliche nicht gesetzeskonforme Aktivitäten der Energiedienstleister Repower und Groupe e wurden ebenso rechtlich verfolgt und verurteilt.
Zwingende Trennung von Monopol- und Nichtmonopolbereich
Dass Mitarbeitende und nicht die Unternehmen selbst verurteilt wurden, liegt am Umstand, dass in der Schweiz das Unternehmensstrafrecht nur über einen eingeschränkten Handlungsspielraum verfügt. Wo immer möglich sind natürliche Personen im Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Dies ändert aber nichts daran, dass sich auch Unternehmen direkt strafbar machen können. Unternehmen haben zudem eine Fürsorgepflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Arbeitsorganisation strafbare Handlungen von Arbeitnehmenden möglichst verhindert. Für die Energiedienstleister bedeutet dies, dass der Monopolbereich (Grundversorgung mit Energie) vollständig vom Nichtmonopolbereich (z. B. Angebote und Dienstleistungen im Bereich der Gebäudetechnik) zu trennen ist und die Systeme so einzurichten sind, dass keine Überschneidungen möglich sind.
Sensibilisierung für einen fairen Wettbewerb
Suissetec zählt auch Energiedienstleister zu ihren sehr geschätzten Mitgliedern. Das konsequente Auseinanderhalten von Monopol- und Nichtmonopolbereich ist Voraussetzung dafür, dass alle Marktteilnehmenden – seien dies grössere, staatsnahe Betriebe oder kleine, vorwiegend regional tätige KMU – mit gleich langen Spiessen agieren können. Es ist die Basis für einen fairen Wettbewerb in der Gebäudetechnikbranche. Mit dem nun dritten Urteil zum vorliegenden Fall ist Suissetec zuversichtlich, dass die bisher fehlende Sensibilisierung bei den Energiedienstleistern nachgeholt werden kann.
Suissetec Direktor Christoph Schaer: «Der Fall EKS ist für uns nun abgeschlossen. Gleichzeitig erwartet Suissetec, dass dieses Urteil nun Grundlage für einen kompetitiven, aber fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmenden ist.» Es liege dem Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband viel an einem guten Einvernehmen und konstruktiven Miteinander, so Schaer weiter.
Suissetec
Der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband (Suissetec) ist der Arbeitgeber- und Branchenverband der Gebäudetechnik und Gebäudehülle: Suissetec ist mit 25 Sektionen und rund 3600 Mitgliedsbetrieben Ansprechpartnerin Nummer 1 in allen Sprachregionen. Der Verband erbringt qualitativ hochstehende Dienstleistungen für Hersteller/Lieferanten, Planer und Installateure aus den Branchen Sanitär | Wasser | Gas, Heizung, Lüftung sowie Spengler | Gebäudehülle.
Suissetec ist auch Vorreiterin bei erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit und vertritt die Brancheninteressen bei Politik, Behörden und Dachorganisationen. www.suissetec.ch






