Neue Gestaltungsvorgaben für das Bauen ausserhalb der Bauzone

Sensibel saniertes Wohn- und Ökonomiegebäude, ausgehend vom Bestand. Quelle: Roman Hutter Architektur, Foto: Markus Käch
Sensibel saniertes Wohn- und Ökonomiegebäude, ausgehend vom Bestand. Quelle: Roman Hutter Architektur, Foto: Markus Käch

Bauten prägen das Erscheinungsbild der Landschaft und insbesondere jene ausserhalb der Bauzone tragen wesentlich zur Identität der Landschaft bei. Basierend auf einer Forschung der Hochschule Luzern zur Baukultur ausserhalb der Bauzone im Kanton Luzern hat die Dienststelle Raum und Wirtschaft gemeinsam mit Interessenverbänden verbindliche Gestaltungsvorgaben erarbeitet. Damit soll die Identität der Luzerner Kulturlandschaft gestärkt werden.

Die vielfältigen landschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten im Kanton Luzern haben zur Entwicklung unterschiedlicher Bauernhaustypen geführt. Die regional variierenden Stile der Luzerner Bauernhäuser haben einen wesentlichen Einfluss auf das Erscheinungsbild der Landschaft. Um dieses qualitätsvoll weiterzuentwickeln, sollen sich Neu- oder Umbauten von Gebäuden ausserhalb der Bauzone möglichst harmonisch in die Umgebung integrieren. Mit der Annahme des Gegenvorschlags «Luzerner Kulturlandschaft» am 29. November 2020 wurde die Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsraums auch in das Planungs- und Baugesetz aufgenommen. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft hat basierend auf Forschungsergebnissen der Hochschule Luzern verbindliche Gestaltungsvorgaben für das Bauen ausserhalb der Bauzone festgehalten. Damit sollen die Qualitäten der Kulturlandschaft des Kantons Luzern bewahrt und punktuell verbessert werden. Die Bauten sollen sich dabei bewusst von der Architektur innerhalb der Bauzonen unterscheiden und sich an der regionalen Baukultur ausserhalb der Bauzonen orientieren.

Verbindliche Grundlage mit zahlreichen Abbildungen
Die neuen Gestaltungsvorgaben zeigen gestalterische Mindestanforderungen für funktionelle und landschaftsgerechte Lösungen auf. So verdeutlichen zahlreiche Abbildungen von Positiv- und Negativbeispielen die schriftlichen Vorgaben und zeigen die bevorzugten Varianten beispielsweise für Fassaden, Gebäudeformen oder die Umgebungsgestaltung. Damit fördern die Vorgaben Planungssicherheit und unterstützen Bauherrschaften, Planende und Gemeinden bei der Entwicklung guter Lösungen. Die Gestaltungsvorgaben für das Bauen ausserhalb der Bauzone lösen den bisher bestehenden «Leitfaden Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» ab und treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Sie dienen als verbindliche Grundlage im Baubewilligungsprozess.

Breit abgestützte Forschung
Die Gestaltungsvorgaben sind in enger Begleitung mit der Hochschule Luzern entstanden. Diese hat im Auftrag der Dienststelle Raum und Wirtschaft zunächst die regionaltypischen Merkmale für Wohnbauten ausserhalb der Bauzone im Kanton Luzern untersucht und darauf aufbauend die Vorgaben erarbeitet. Im Weiteren haben Vertreterinnen und Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV), des Verbands der Luzerner Gemeinden (VLG), der Vereinigung Luzernischer Gemeindeingenieure (VLGI), des Innerschweizer Heimatschutzes (IHS) und der Sektion Zentralschweiz des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) bei der Erarbeitung mitgewirkt.

Pilotprojekt Bauberatung und Beurteilung Bauen ausserhalb der Bauzone

Die Beurteilung von Bauten ausserhalb der Bauzone mittels der verbindlichen Gestaltungsvorgaben erfolgt bei zonenkonformen Bauvorhaben in der jeweiligen Gemeinde, währenddem bei zonenfremden Bauvorhaben die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) dafür zuständig ist. Um widersprüchliche Erscheinungsbilder im selben Landschaftsraum zu vermeiden, soll nun geprüft werden, ob stattdessen in beiden Fällen ein Fachgremium die Beurteilung vornehmen kann. Mitte 2026 startet hierfür innerhalb der UNESCO Biosphäre Entlebuch ein durch die HSLU begleitetes Pilotprojekt, das vom Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und vom Kanton Luzern unterstützt wird. Das Pilotprojekt basiert auf Erkenntnissen aus einem Forschungsprojekt der HSLU zu Bauberatungen in Gemeinden. Die Ergebnisse werden im Jahr 2028 erwartet.