Erneuerbare Energien legen zu

2018 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 74 Prozent (2017: 68 Prozent) aus erneuerbaren Energien: Zu 66 Prozent aus Grosswasserkraft und zu rund 8 Prozent aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17 Prozent stammten aus Kernenergie und knapp 3 Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 6 Prozent des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar (2017: 16 Prozent). Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2018.

 

Stromkennzeichnung
Cockpit Stromkennzeichnung Schweiz. Download

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Box unten) werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die am 17. Februar 2020 publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2018. Für die Stromkennzeichnung gilt zum ersten Mal die Pflicht zur Volldeklaration. Dies bedeutet, dass Strom unbekannter Herkunft, so genannter Graustrom, nur noch in Ausnahmefällen und bis zum Lieferjahr 2020 zulässig ist. Da in den meisten Nachbarländern keine Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt werden, hat die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So kann erstmals Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und muss nicht mehr unter Graustrom zusammengefasst werden. Dies ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz bei den Stromlieferungen.

  • 66 Prozent des im Jahr 2018 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2017: 60,5 Prozent). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 76 Prozent (2017: 80 Prozent) in der Schweiz produziert.
  • 17,3 Prozent (2017: 15,1 Prozent) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (36 Prozent). Die gelieferte Kernenergie stammte mit 99,8 Prozent (2017: 93,6 Prozent) fast ausschliesslich aus der Schweiz.
  • 6,3 Prozent (2017: 16,1 Prozent) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Mit der Einführung der Volldeklaration seit Januar 2018 sind nicht überprüfbare Energieträger nicht mehr zulässig mit Ausnahme von mehrjährigen Lieferverträgen, die vor dem 1. November 2017 abgeschlossen wurden (für sie gilt eine Übergangsfrist bis zum Lieferjahr 2020). Wie erwartet hat der Anteil der nicht überprüfbaren Energieträger durch die Volldeklaration abgenommen. Stromintensive Unternehmen beschaffen neu so genannte Ersatznachweise für Strom aus fossilen und nuklearen Quellen aus europäischen Kraftwerken, für welche keine regulären Herkunftsnachweise ausgestellt werden (siehe oben).
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 7,2 Prozent (2017) auf 7,85% im Jahr 2018. Davon wurden rund 91 Prozent in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch das Einspeisevergütungssystem (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2018 gelieferte Strom aus Abfällen (0,95 Prozent) und fossilen Energieträgern (1,7 Prozent), wobei letztere vor allem über die Ersatznachweise importiert wurden.
Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix

In der Schweiz wird Strom zu 55.4 Prozent aus Wasserkraft, zu 36,1 Prozent aus Kernkraft, zu 2.8 Prozent aus fossilen und knapp 6 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2018). An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.

Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsumenten so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden.