Erneuerbare Energie nimmt zu

Seit dem 1. Januar 2018 gelten das neue Energiegesetz und die zugehörige Energieverordnung. Sie schreiben vor, dass die Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern ab dem Tarifjahr 2018 nicht mehr zulässig ist.

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu rund 62 Prozent aus erneuerbaren Energien: zu 56 Prozent aus Grosswasserkraft und zu rund 6 Prozent aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17 Prozent stammen aus Kernenergie und weniger als 2 Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 19 Prozent des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2016.

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Infobox) werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die am 26.03.2018 publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2016. Dabei zeigt sich folgendes Bild:

  • 55,9 Prozent des im Jahr 2016 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2015: 53,4 Prozent). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 85,9 Prozent (2015: 88,8 Prozent) in der Schweiz produziert.
  • 16,9 Prozent (2015: 20,7 Prozent) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (33 Prozent). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 91,8 Prozent (2015: 88,2 Prozent) aus der Schweiz.
  • 19,4 Prozent (2015: 19,4 Prozent) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Dieser konstant hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass stromintensive Unternehmen auf dem europäischen Markt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschaffen, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil nicht überprüfbarer Energieträger praktisch gleich geblieben.
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 4,9 Prozent (2015) auf 5,9 Prozent im Jahr 2016. Davon wurden rund 95 Prozent in der Schweiz produziert und über drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2016 gelieferte Strom aus Abfällen (0,8%) und fossilen Energieträgern (0.8 Prozent).

Mehr Transparenz durch Herkunftsnachweispflicht
Bisher war es möglich in der Stromkennzeichnung «nicht überprüfbare Energieträger» (sogenannten Graustrom) auszuweisen, wenn keine Herkunftsnachweise vorhanden waren. Seit dem 1. Januar 2018 gelten das neue Energiegesetz und die zugehörige Energieverordnung. Sie schreiben vor, dass die Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern ab dem Tarifjahr 2018 nicht mehr zulässig ist.

Neu müssen also für die Stromkennzeichnung immer Herkunftsnachweise verwendet werden. Auch für den Verbrauch von Bahnstrom und für die Verluste durch (Pump-)Speicherung müssen neu Herkunftsnachweise entwertet werden. Die Herkunftsnachweis-Erfassungspflicht gilt neu nicht nur für Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, sondern grundsätzlich für alle ans Netz angeschlossenen Anlagen (Ausnahmen: Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA oder einem jährlichen Betrieb von maximal 50 Stunden), auch wenn diese den produzierten Strom vollständig vor Ort selber verbrauchen.

Download Stromkennzeichnung Schweiz

Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix
In der Schweiz wird Strom zu 59 Prozent aus Wasserkraft, zu 33 Prozent aus Kernkraft, zu 3 Prozent aus fossilen und 5 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2016). An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.

Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsumenten so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Website www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.

 

Weitere Informationen:
www.bfe.admin.ch
www.stromkennzeichnung.ch